betriebsärztlicher dienst oberbayern

Herzlich Willkommen auf der Internetseite von Dieter Brandl

 

  • Betriebsarzt – Sportarzt – Chirotherapeut
  • Facharzt für Allgemeinmedizin

Philosophie

Die meisten Menschen verbringen etwa die Hälfte ihres Erwachsenenlebens am Arbeitsplatz. Wir brauchen Arbeit nicht nur, um ein ökonomisch abgesichertes Leben zu führen. Arbeit kann dem Leben auch Ziel und Sinn geben, und Befriedigung und Erfolgserlebnisse bringen.

Die rasante Veränderung der Arbeitsprozesse, hochwertigere und aufwendigere Produkte, anspruchsvolle Dienstleistungen und intelligentere Technik stellen die Mitarbeiter, die Betriebe und die Betriebsmedizin vor neue Aufgaben. Die Mitarbeiter müssen leistungsfähiger und flexibler sein und werden. Personalführung, IT-Wissen und Führungskompetenz sowie Lernbereitschaft sind die Voraussetzungen. Aufgrund der komplexen Arbeitsplatzanforderungen werden die Kernmitarbeiter betriebswirtschaftlich immer wichtiger. Gesundheit wird zur zentralen Größe im Personalmanagement. Gleichzeitig treten Burnout, Mobbing, Drogen- und Medikamentenmissbrauch vor allen in beruflich stark beanspruchten Positionen immer häufiger auf.

Dies erfordert eine Gratwanderung zwischen Prävention, Diagnostik und Therapie im betriebsmedizinischen Sektor.

Betriebsmedizinisches Management ist die Kunst, die Interessen der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der Gewerkschaft auf Basis der Medizin zu vereinen.

Dieter Brandl, Betriebsarzt

Betriebsärztliche Aufgaben

Vorgaben zur betriebsmedizinischen Betreuung

  • Betriebsärzte sind nach Art des Betriebes und Anzahl der Beschäftigten zu bestellen.
  • Betriebsärzte beraten den Arbeitgeber in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.
  • Betriebsärzte beraten die Beschäftigten eines Unternehmens und führen arbeitsmedizinische Untersuchungen durch.
  • Betriebsärzte sind in der Anwendung der arbeitsmedizinischen Fachkunde nicht an Weisungen des Arbeitgebers gebunden. Betriebsärzte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
  • Betriebsärzte sind verpflichtet den Beschäftigten auf Wunsch die Ergebnisse arbeitsmedizinischer  Untersuchungen mitzuteilen.
  • Der Betriebsrat ist bei der Bestellung von Betriebsärzten zu beteiligen.
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ersthelfer in erforderlichem Umfang zu benennen, auszubilden und auszurüsten.
  • Alle im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes tätigen Personen sind zur Zusammenarbeit, u.a. im Arbeitsschutzausschuss, aufgefordert.

    Wer kann als Betriebsarzt tätig sein?

    Um die Tätigkeit als Betriebsarzt ausüben zu können, muss der Arzt neben der Approbation über die notwendige arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Diese wird nach zusätzlichen umfangreichen Weiterbildungen von der  jeweiligen Landesärztekammer erteilt und ist auf Verlangen vorzuzeigen.  

    Kosten für die betriebsmedizinische Tätigkeit

    • Die Abrechnung der Einsatzstunden erfolgt für die Betreuung nach AsiG gem. BGV A7  der zuständigen Berufsgenossenschaft.
    • Die speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen werden nach der BG-GOÄ abgerechnet.

     

    Welche Aufgaben haben Betriebsärzte?

    • Die Betriebsärzte sollen den Arbeitgeber und die für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen beraten, und zwar in Fragen
      • der Ausgestaltung von Betriebsanlagen und sozialen sowie sanitären Einrichtungen
      • der Einführung von Arbeitsverfahren, Arbeitsstoffen und technischen Arbeitsmitteln
      • der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
      • der Gestaltung von Arbeitsplätzen und der Arbeitsumgebung, des Arbeitsablaufs, des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung
      • der Organisation der Ersten Hilfe im Unternehmen
      • der Eingliederung von Behinderten in den Arbeitsprozeß.
    • Die Betriebsärzte sollen außerdem die Beschäftigten des Unternehmens untersuchen und arbeitsmedizinisch beraten. Diese Untersuchungen müssen von ihnen erfaßt und ausgewertet werden.
    • Sie sollen die Beschäftigten auf Gesundheits- und Unfallgefahren hinweisen und sie über Möglichkeiten der Prävention von Gesundheitsgefährdungen informieren.
    • Betriebsärzte sollen Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen untersuchen und Maßnahmen zu deren Verhütung vorschlagen. Hierzu sollen sie die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen begehen und Mängel dem Arbeitgeber mitteilen. Hierbei ist auch  die Mitwirkung bei Gefährdungsanalysen, wie sie das Arbeitsschutzgesetz §5 vorsieht, zu nennen.
    • Sie sollen bei der Einsatzplanung und der Schulung von Ersthelfern und des medizinischen Hilfspersonals mitwirken.

     

    Arbeitsmedizinische Untersuchungen

    Es werden alle arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach den berufsgenossenschaftlichen Leitlinien durchgeführt.

    Weiterhin werden Tropentauglichkeits-, sämtliche Führerschein-(Sehtest)-Untersuchungen für LKW und Personenbeförderung, arbeitsplatzindizierte Impfungen und Belehrungen für Personal im Lebensmittelbereich nach § 43 des Infektionsschutzgesetz durchgeführt.

    Verkehrsmedizin

    Verkehrsmedizinische Untersuchungen

    Es werden sämtliche Untersuchungen, Seh- und Reaktionsteste für alle Führerscheine inkl. Personenbeförderung von uns durchgeführt.

    Fahreignungsgutachten

    A) KÖRPERLICHE UNTERSUCHUNG

    • mit Bescheinigung über die ärztl. Untersuchung n. Anlage 5.1 Fe-V

    B) UNTERSUCHUNG DES SEHVERMÖGENS

    • mit Bescheinigung über die ärztl. Untersuchung n. Anlage 6.2 Fe-V

    C) REAKTIONSTESTE

    • der verkehrspsychologischen Leistungsfunktionen n. Anlage 5.2 Fe-V

    Alle Untersuchungen nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (Fe-V) zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi / Mietwagen und die Fahrerlaubnis-Klassen C, CE, D, DE, D1 und D1E (Busführerschein) werden von uns durchgeführt.

    Gesetzgebung

    Arbeitssicherheitsgesetz

    ArbMedVV

    Gefahrstoffverordnung

    Fahrerlaubnisverordnung

    Adresse:

     

    Dieter Brandl

    Weihenlindener Str. 11

    83052 Bruckmühl

    Kontakt:

     

    Telefon: 08061 4004

    Mobil:    0160 90294172

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